IGBCE Ortsgruppe Dülmen

NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK

  
 

Aktuelle Info

1. Änderung im Arbeits- und Sozialrechtschutz bei der IGBCE
    Diese Aufgaben übernimmt jetzt der DGB Rechtschutz GmbH
 

2. Info zur Rentenantragstellung

3.Worauf ist bei der Gründung eines Betriebsrats zu achten?

4. Info Brief: Mitglieder werben Mitglieder

5. Wann fallen Krankenkassenbeiträge für Leistungen aus Lebensversicherungen an?

6. Vitalschutz für Mitglieder der IGBCE                                                                                         (eine Arbeitskraftabsicherung über BONUS ASSEKURANZ IG BCE)

1.


Versichertenberater Karl Nathaus
Der ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Karl Nathaus, berät kostenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, das heißt der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie für die KNAPPSCHAFT auf Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
Terminabsprachen können telefonisch unter 02594 9739068 vereinbart werden.

2. Unterlagen zur Rentenantragstellung

   

DAS BRAUCHEN SIE

> Altersrenten sollten drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze

   bzw. dem beabsichtigten Rentenbeginn beantragt werden.

> Ist der Versicherungsverlauf noch nicht vollständig, beschleunigen

   Sie das Verfahren, indem Sie entsprechende Nachweise

(Entgelt-/Lohn-/Aufrechnungsbescheinigung, Schulzeugnisse,) nachweisen.

Um ihren Rentenantrag zügig bearbeiten zu können, sind die Versichertenberater auf ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte fügen Sie die nachstehend aufgeführten Unterlagen Ihrem Rentenantrag

bei bzw. legen Sie diese bei der Antragstellung vor:


> Personalausweis oder Reisepass

> Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde, Familienbuch, Adoptionsurkunde oder ähnliches)

> Bankverbindung (Kontoauszug mit Ihrer internationalen

  Kontonummer = IBAN und der internationalen   Bankleitzahl = BIC

> Steuerliche Identifikationsnummer

> Angaben über Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen in den letzten 28 Jahren (01.01.1992)

> Krankenkassenkarte / Anschrift der Krankenkasse

> Angaben über Sozialleistungen, die Sie bezogen haben, (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, 

  Krankengeld, Leistungen des Arbeitgebers, Entgeltfortzahlung, Sozialamt oder Arbeitsamt usw.)

> Angaben zu Versorgungsbezügen, die Sie erhalten oder ggf. erwarten (z.B. Betriebsrente, Zusatzrente)

> Nachweise über Berufsausbildung (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind)

> Sofern vorhanden, den letzten aktuellen Versicherungsverlauf

> Bei Beamtinnen und Beamten:

   Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

> Zusätzlich bei Antragstellung durch dritte Personen:

   Vollmacht oder Betreuungsurkunde und Personalausweis oder Reisepass


> Zusatzunterlagen bei Renten wegen Alters

 Falls Sie Arbeitslos oder in Altersteilzeitarbeit sind, Nachweis über die Arbeitslosigkeit oder         Alterszeitvertrag mitbringen.    

   Bei Vorliegen von Schwerbehinderung Ihren Schwerbehindertenausweis mitbringen


> Zusatzunterlagen bei Renten wegen Erwerbsminderung

  Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen (falls aktuelle Gutachten, Krankenhausbericht, Reha-     Entlassungsberichte 

   bzw. sonstige Arztberichte vorliegen, bitten diese mitbringen)

> Namen und Anschrift Ihres Hausarztes sowie weiterer behandelnder Ärzte

> Angaben zu den Untersuchungen (auf Veranlassung der Krankenkasse, der Arbeitsagentur bzw. des 

  Versorgungsamtes usw.) sowie zu stationären Krankenhausbehandlungen bzw. Kuren in den letzten     Jahren

> Falls Sie vor 1961 geboren sind: Kurze Beschäftigungsübersicht über Ihre bislang ausgeübten   Tätigkeiten 

   (zusätzlich Bezeichnung des Tarifvertrages sowie Angaben zu Ihren Lohn-/Gehaltsgruppen)

> Zusatzunterlagen  bei Renten wegen Todes

  Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch

  Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft 

   Sterbeurkunde

  Eigene Versicherungsnummer

  Angaben über eigene Einkünfte (Rente, Arbeitsverdienst z.B. 520€ Job, Versorgungsbezüge,     Lohnersatzleistungen)

  Bei Heirat nach 2001: Angaben über Vermögenseinkünfte

  letzten Rentenbescheid des Verstorbenen

> Datum des Vorschussantrag bei Witwenantrag oder Witwerantrag

> Zusätzlich bei Waisenrenten:

  Geburtsurkunde der Waise

  Bei Waisen über 18   Jahren den Nachweis über das Vorliegen von Schul-/ Berufsausbildung / Studium, Wehr-/ Zivildienst

Geburtsurkunden für Zeiten der Kindererziehung etc.) vorlegen.

   



3. Betriebsratswahl
Worauf ist bei der Gründung eines Betriebsrats zu achten?

 

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen. Der Gesetzgeber schreibt die Gründung eines Betriebsrats nicht vor. Allerdings: Nur der Betriebsrat kann gesetzliche Mitbestimmungsrechte wahrnehmen – und so die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten.

Was sind die Schritte einer Betriebsratsgründung?

  1. Jemand muss im Betrieb die Initiative ergreifen, also zur Gründung eines Betriebsrats aufrufen.
  2. Ein Wahlvorstand muss berufen werden. Er bereitet die Wahl vor und führt sie durch.
  3. Es müssen sich genug Kandidaten finden, die Betriebsrat werden wollen.

Ab wie vielen Mitarbeitern lässt sich ein Betriebsrat gründen?

Das steht in § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes:

  • Der Betrieb muss mindestens fünf volljährige Arbeitnehmer ständig beschäftigen.
  • Von diesen müssen mindestens drei wählbar sein. Das heißt: Mindestens 3 volljährige Arbeitnehmer müssen dem Betrieb am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten angehören.

 

Ab wann sind Betriebsratsmitglieder freizustellen?

 Ab 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen.

Wie wird ein Betriebsrat gegründet?

 Die Gründung eines Betriebsrats steht den Arbeitnehmern grundsätzlich frei. Hauptsache, sie halten sich an die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. Nur dann ist es dem Betriebsrat erlaubt, die Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Der Arbeitgeber kann nicht einfach einen Betriebsrat ernennen – und auch kein Arbeitnehmer kann sich selbst zum Betriebsrat erklären.

Erster Schritt: Es muss ein Wahlvorstand bestimmt werden.

 

 Wann finden die Betriebsratswahlen statt?

 Regelmäßige Neuwahlen: Besteht bereits ein Betriebsrat, finden die Betriebsratswahlen alle vier Jahre immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, das nächste Mal also 2026.

Betriebsratswahlen außer der Reihe sind notwendig, wenn

  • das Arbeitsgericht den Betriebsrat aufgelöst hat
  • die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wurde,
  • der Betriebsrat geschlossen zurückgetreten ist,
  • die vorgeschriebene Betriebsratsgröße nach Ausscheiden von Betriebsratsmitgliedern unterschritten wird oder
  • die Zahl der Arbeitnehmer nach der Hälfte der Amtszeit erheblich gestiegen oder gesunken ist.

Nach einer Betriebsratswahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums findet die nächste Wahl wieder zusammen mit allen anderen Betriebsratswahlen statt.

Weitere Infos sind auf der Homepage „bund-verlag.de“

 Die Größe des Betriebs bestimmt, wie groß der Betriebsrat ist:

Arbeitnehmer

Betriebsratsmitglieder

5-20 wahlberechtigte Arbeitnehmer

1

21-50 wahlberechtigte Arbeitnehmer

3

51 wahlberechtigte Arbeitnehmer bis   100 Arbeitnehmer

5

 

101-200 Arbeitnehmer

7

201-400 Arbeitnehmer

9

401-700 Arbeitnehmer

11

701-1000 Arbeitnehmer

13

1001-1500 Arbeitnehmer

15

1501-2000 Arbeitnehmer

17

2001-2500 Arbeitnehmer

19

2501-3000 Arbeitnehmer

21

3001-3500 Arbeitnehmer

23

3501-4000 Arbeitnehmer

25

4001-4500 Arbeitnehmer

27

4501-5000 Arbeitnehmer

29

5001-6000 Arbeitnehmer

31

6001-7000 Arbeitnehmer

33

7001-9000 Arbeitnehmer

35

4. MITGLIEDER WERBEN MITGLIEDER

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

welchen Einfluss hat Corona auf dein Leben, auf die Arbeitsbedingungen deiner Freunde und Familie und auf unsere Gesellschaft insgesamt?

Die Belastungen und Unsicherheiten in dieser Pandemie sind für uns alle spürbar. Die überall steigenden Infektionszahlen zeigen in aller Härte, dass erst ein noch zu entwickelnder Impfstoff Schutz vor der Covid19-Erkrankung verspricht. Ein kleiner Hoffnungsschimmer wurde ja in den letzten Tagen öffentlich.

 

Natürlich sind die Herausforderungen, die diese Krise mit sich bringt, auch für unsere IG BCE enorm. Ob in der Arbeitswelt oder in der Sozialpolitik sind wir mit unserer „Schutzfunktion“ in allen Belangen für unsere Mitglieder da. Wir sind für unsere Mitglieder immer handlungsfähig und schlagfertig, besonders jetzt in der Krise.

 

Wer Antworten sucht auf die wirtschaftlichen und sozialen Corona-Folgen, findet sie in der wieder stärkeren Wirkung unseres gewerkschaftlichen Leitmotivs: SOLIDARITÄT als prägendes Prinzip, in der Arbeitswelt genauso wie im gesellschaftlichen Miteinander.

Gerade diese Solidarität hat uns immer stark gemacht. Gerade in dieser Krise ist die Bedeutung, ist der Wert unserer IG BCE-Familie deutlich geworden. Selten war eine Mitgliedschaft in der IG BCE so wertvoll wie heute.

 

Deshalb bitten wir dich, für diese Solidarität zu werben. Überzeuge deine Freunde, Familie und Arbeitskolleg*innen, dass unsere IG BCE die Gesellschaft und unser Leben besser macht. Dafür brauchen wir aber auch Handlungsstärke durch mehr Mitglieder.

Es darf nicht sein, dass wir in der Krise für unsere „Schutzfunktion“ gelobt werden und gleichzeitig immer schwächer werden.

 

Für jedes von dir neu geworbene Mitglied erhältst du von uns einen Gutschein in Höhe von XX. Natürlich erhält auch das neue Mitglied eine nette Aufmerksamkeit.

Bitte sende den komplett ausgefüllten Aufnahmeschein an:

IG BCE-Recklinghausen, Herner Str. 18, 45657 Recklinghausen

 

Nur mit deiner Mithilfe werden wir auch in Zukunft als starke IG BCE handeln können.

Vielen Dank für deine Unterstützung

 

OG Vorsitzender                                                                           stellv. OG Vorsitzender 

   Karl Nathaus                                                                               Martin Kwiatkowski


 5. Wann fallen Krankenkassenbeiträge für Leistungen aus Lebensversicherungen an?



Die Freude über die Auszahlung einer Lebensversicherung kann schnell gedämpft werden, wenn die Krankenkasse im Nachgang hierfür Beiträge einfordert. Vielen stellt sich dann die Frage: „Darf die Krankenversicherung das?“

Die Frage lässt sich nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.

Es kommt bei der Beitragspflicht zunächst darauf an, ob Sie freiwillig oder gesetzlich pflichtversichert sind.

Bei freiwillig Versicherten Personen zählt alles zum beitragspflichtigen Einkommen, was zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann. Hierzu gehören auch Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung. Diese unterfallen demgemäß der Beitragspflicht und Ihre Krankenkasse ist berechtigt, hierfür Beiträge zu erheben.

Bei Pflichtversicherten stellt sich die Situation anders dar. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu in seinem Beschluss vom 28.09.2010, Az. 1 BvR 1660/08 einen pflichtversicherten Rentner betreffend geäußert.

Demgemäß müssen für Leistungen einer Kapitallebensversicherung dann keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn Sie selbst als Versicherungsnehmer in der Police eingetragen sind. Gern wird auch als betriebliche Altersvorsorge eine Lebensversicherung abgeschlossen. Sofern Ihr Arbeitgeber im Versicherungsschein steht, gilt die Lebensversicherung als betriebliche Altersvorsorge, selbst wenn Sie als Arbeitnehmer für die Prämien selbst aufkommen. Die Leistungen der Kapitallebensversicherung unterliegen dann der Beitragspflicht.

Wenn der Arbeitnehmer alleiniger Versicherungsnehmer ist und die Prämien selbst zahlt, dann fehlt der Bezug zum Arbeitsverhältnis, weshalb die Beitragspflicht entfällt.

Die Versicherung ist dann genauso zu behandeln, wie eine private vom Arbeitsverhältnis unabhängige Kapitallebensversicherung. In diesem Fall entsteht auch für den gesetzlich Pflichtversicherten keine Beitragspflicht im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Sofern die Kapitallebensversicherung vom Arbeitnehmer im Laufe der Zeit übernommen wird, so entsteht eine Beitragspflicht nur für die bis dahin angesammelte Beträge der Lebensversicherung. Voraussetzung für einen Entfall der Beitragspflicht ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Versicherung ist wiederum, dass die Prämien nicht nur selbst gezahlt werden, sondern der Arbeitgeber auch nicht mehr im Versicherungsschein auftaucht.

Abschließend lässt sich also zusammenfassen, dass eine Betragspflicht dann entfällt, wenn Sie alleiniger Versicherungsnehmer sind und die Prämien selbst gezahlt haben. Dann lohnt sich ein Vorgehen gegen die Beitragserhebung Ihrer Krankenversicherung.

Andernfalls ist die Krankenversicherung berechtigt, Beiträge für die Leistungen aus der Lebensversicherung zu erheben. 

Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihre Krankenkasse rechtmäßig Beiträge für Leistungen aus einer Lebensversicherung erhebt, kann die Gewerkschaft diese Angelegenheit gern für Sie prüfen. 

6. BONUSASSEKURANZ (sicher sein mit der IGBCE)

  Vitalschutz für Mitglieder der IGBCE

Eine Arbeitskraftabsicherung, die ganz auf Sie zugeschnitten ist.

  • Eine sinnvolle Alternative für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine    Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können 
  • Für bestimmte Risikoberufe, die sich schwer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern lassen
  • Teilkapitalisierung – im      Leistungsfall bis 12-fache Monatsrente möglich
  • Immer günstiger als eine      Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Mindestens 22 Grundfähigkeiten versichert

https://www.igbce-bonusassekuranz.de/fileadmin/PDF/AKS_Flex/4585_Highlights_Vitalschutz_AKS_Flex.pdf

Die passende Absicherung für Sie

Vitalschutz Flex M

Bereits ab dem Verlust einer Grundfähigkeit wird die versicherte Grundfähigkeitsrente zum Schutz Ihrer Existenz und als Ersatz für fehlendes Einkommen gezahlt. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Beeinträchtigung, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer. Für diesen Tarif sind keine Antragsfragen zur Psyche zu beantworten.

Vitalschutz Flex L

Der Vitalschutz Flex L leistet zusätzlich bei Verlust der Grundfähigkeiten Handeln »geistiger Leistungsfähigkeit (Intellekt)« oder wenn »eigenverantwortliches Handeln« nicht mehr in vollem Umfang möglich ist.

Vitalschutz Flex XL

Erweitert das Leistungsspektrum von Vitalschutz Flex L um die Auslöser »schwere Depression« und »Schizophrenie«.

 ArbeitskraftschutzFlex IG Bergbau Chemie Energie

Vitalschutz Flex – die passende Grundfähigkeitslösung für Sie

Vitalschutz Flex – Ihre Vorteile im Überblick Vitalschutz Flex unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren. Und das Beste: Sie können die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ganz individuell an Ihr Leben und Ihre Bedürfnisse anpassen. Ihre Produktvorteile:

Klarer Anspruch Volle Leistung der monatlichen Rente bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit. Nachversicherung Garantierte Möglichkeit zur Erhöhung der monatlichen Rente bis 20 Jahre vor Vertragsende. Dynamik-Option Jährliche Anpassung der Absicherung innerhalb der vereinbarten Dynamik möglich – bis zum 55. Lebensjahr. Verlängerungsgarantie mögliche Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer bei Erhöhung der Regelaltersgrenze. Infektionsklausel Leistung der Rente, wenn für 6 Monate ununterbrochen ein vollständiges Tätigkeitsverbot bestanden hat oder für 6 Monate ununterbrochen verfügt wird. Teilkapitalisierung Bei Verlust einer der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren oder Nutzung des ÖPNV ist eine Einmalzahlung bis zur 12-fachen monatlichen Rente möglich. Zusätzliche Leistung Auszahlung in Höhe der dreifachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente bei Verlust einer Grundfähigkeit auf dem Arbeitsweg oder durch Arbeitsunfall.

Vitalschutz Flex – zahlreiche attraktive Zusatzoptionen

So sichern Sie sich zusätzlich attraktive Leistungen im Pflegefall und Krankheitsfall

«care»-Option Sind Sie zum Zeitpunkt des Ablaufs Ihres Vertrags pflegebedürftig, erhalten Sie lebenslang die vereinbarte Grundfähigkeitsrente. «care»-Option plus Werden Sie während der Vertragsdauer pflegebedürftig, erhalten Sie die doppelte Rentenleistung. Sind Sie zum Vertragsende weiterhin pflegebedürftig, so wird die einfache Leistung lebenslang weitergezahlt. Anschluss-Option Spätestens zum Ende der Laufzeit können Sie eine eigenständige Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen

 

So erhalten Sie Zusatzleistungen im Falle schwerer Krankheiten. Schwere-Krankheiten-Option Tritt eine von insgesamt zehn versicherten schweren Krankheiten auf, schützt Sie diese Zusatzoption mit einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe der 12-, 24-, oder 36-fachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente. Greift bei: - Krebs - Herzinfarkt - Schlaganfall - Multiple Sklerose - Querschnittslähmung - Koma - Blindheit - Taubheit - Verlust der Sprache - Schwere Kopfverletzung/Schädel-Hirn-Trauma

Service (igbce-bonusassekuranz.de)